Erlaubte Stückzahlen in Eigenfertigung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus PyroNeo Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springenAdmin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Da der Druck durch kommerzielle Anbieter in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, sind wir, um das SkyDirector-Projekt weiter entwickeln zu können, dara…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (verschob „Erlaubte Stückzahlen in Eigenfertigun“ nach „Erlaubte Stückzahlen in Eigenfertigung“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 21. Januar 2014, 11:00 Uhr
Da der Druck durch kommerzielle Anbieter in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, sind wir, um das PyroNeo-Projekt weiter entwickeln zu können, darauf angewiesen unsere Entwicklungskosten und einen Teil des Arbeitseinsatzes zu refinanzieren. Deshalb dürfen unter der PyroNeo-Lizenz nur die folgenden Stückzahlen der Geräte selbst produziert werden. Diese Einschränkung gilt pro natürlicher Person oder, falls Geräte im gewerblichen Rahmen genutzt werden sollen, pro Firma die unter einem einheitlichen Namen auftritt (Begrenzung innerhalb einer GbR mit drei Beteiligten also auch auf die einfache Stückzahl).
Gerät | Maximal erlaubte Stückzahl | Weitere Einschränkungen |
---|---|---|
Phase I-Zündmodul | 5 Stück | |
Phase II-Zündmodul | 5 Stück | |
Commander | 2 Stück | |
Mini-Commander | 2 Stück | |
Audiomodul | 2 Stück | |
PC-Commander | 3 Stück |