Erlaubte Stückzahlen in Eigenfertigung

Aus PyroNeo Wiki
Version vom 21. Januar 2014, 11:00 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Da der Druck durch kommerzielle Anbieter in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, sind wir, um das SkyDirector-Projekt weiter entwickeln zu können, dara…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Da der Druck durch kommerzielle Anbieter in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, sind wir, um das PyroNeo-Projekt weiter entwickeln zu können, darauf angewiesen unsere Entwicklungskosten und einen Teil des Arbeitseinsatzes zu refinanzieren. Deshalb dürfen unter der PyroNeo-Lizenz nur die folgenden Stückzahlen der Geräte selbst produziert werden. Diese Einschränkung gilt pro natürlicher Person oder, falls Geräte im gewerblichen Rahmen genutzt werden sollen, pro Firma die unter einem einheitlichen Namen auftritt (Begrenzung innerhalb einer GbR mit drei Beteiligten also auch auf die einfache Stückzahl).

Gerät Maximal erlaubte Stückzahl Weitere Einschränkungen
Phase I-Zündmodul 5 Stück
Phase II-Zündmodul 5 Stück
Commander 2 Stück
Mini-Commander 2 Stück
Audiomodul 2 Stück
PC-Commander 3 Stück