Erlaubte Stückzahlen in Eigenfertigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Da der Druck durch kommerzielle Anbieter in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, sind wir, um das PyroNeo-Projekt weiter entwickeln zu können, darauf angewiesen unsere Entwicklungskosten und einen Teil des Arbeitseinsatzes zu refinanzieren. Deshalb dürfen unter der [[Lizenz|PyroNeo-Lizenz]] nur die folgenden Stückzahlen der Geräte selbst produziert werden. Diese Einschränkung gilt pro natürlicher Person oder, falls Geräte im gewerblichen Rahmen genutzt werden sollen, pro Firma die unter einem einheitlichen Namen auftritt (Begrenzung innerhalb einer GbR mit drei Beteiligten also auch auf die einfache Stückzahl).
 
Da der Druck durch kommerzielle Anbieter in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, sind wir, um das PyroNeo-Projekt weiter entwickeln zu können, darauf angewiesen unsere Entwicklungskosten und einen Teil des Arbeitseinsatzes zu refinanzieren. Deshalb dürfen unter der [[Lizenz|PyroNeo-Lizenz]] nur die folgenden Stückzahlen der Geräte selbst produziert werden. Diese Einschränkung gilt pro natürlicher Person oder, falls Geräte im gewerblichen Rahmen genutzt werden sollen, pro Firma die unter einem einheitlichen Namen auftritt (Begrenzung innerhalb einer GbR mit drei Beteiligten also auch auf die einfache Stückzahl).
  
 
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! Gerät !! Maximal erlaubte Stückzahl !! Weitere Einschränkungen
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! Platine !! Maximal erlaubte Stückzahl !! Weitere Einschränkungen
 
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| Phase I-Zündmodul || 5 Stück ||
 
| Phase I-Zündmodul || 5 Stück ||
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[[Kategorie:Lizenz]]
 
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2014, 22:26 Uhr